10.6 Die Verlobung


1) Welche Bedeutung hat die Verlobung?

Spötter werden Ihnen auf diese Frage spontan Ihre Standardantwort präsentieren: "Die Verlobung ist ein
Versprechen, und versprechen kann man sich ja öfter!" Ohne Spott versteht man unter der Verlobung
das gemeinsame Eheversprechen, das keinerlei juristischer Formalitäten bedarf. Im Gegensatz zur
Hochzeit sind also keinerlei Zeugen (Trauzeugen) und auch keine öffentliche Bekanntmachung 
(Aufgebotsbestellung) erforderlich bzw. Brauch.


2) Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Verlobung?

Die Verlobten gelten mit den dazugehörigen Rechten und Pflichten als "Angehörige" im Sinne einiger
Gesetze: So hat ein Verlobter z.B. bei Zivil- und Strafverfahren das Zeugnis- oder Eidesverweigerungsrecht,
d.h. er muss nicht gegen seinen straffällig gewordenen Partner aussagen. Verlobte können ebenso schon
Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträge abschließen. Im BGB finden sich einschlägige Vorschriften in den
§§ 1298 ff.


3) Soll eine offizielle Verlobung stattfinden?

q  nein    q ja:   ________________________________________________________________________


4) In welchem Rahmen soll die Verlobung gefeiert werden?

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