10.6 Die
Verlobung
1) Welche
Bedeutung hat die Verlobung?
Spötter werden Ihnen auf diese Frage spontan Ihre
Standardantwort präsentieren: "Die Verlobung ist ein
Versprechen, und
versprechen kann man sich ja öfter!" Ohne Spott
versteht man unter der Verlobung
das gemeinsame Eheversprechen, das keinerlei
juristischer Formalitäten bedarf. Im Gegensatz zur
Hochzeit sind also keinerlei
Zeugen (Trauzeugen) und auch keine öffentliche Bekanntmachung
(Aufgebotsbestellung) erforderlich bzw. Brauch.
2)
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Verlobung?
Die Verlobten gelten mit den dazugehörigen
Rechten und Pflichten als "Angehörige" im Sinne einiger
Gesetze: So
hat ein Verlobter z.B. bei Zivil- und Strafverfahren das Zeugnis- oder
Eidesverweigerungsrecht,
d.h. er muss nicht gegen seinen straffällig gewordenen
Partner aussagen. Verlobte können ebenso schon
Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträge
abschließen. Im BGB finden sich einschlägige Vorschriften in den
§§ 1298 ff.
3)
Soll eine offizielle Verlobung stattfinden?
q nein q
ja: ________________________________________________________________________
4)
In welchem Rahmen soll die Verlobung gefeiert werden?
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