4.3
Musikauswahl-Programmabsprachen (für die Feier Nr. )
Adressen
von Musikern / DJ´s mit einem für Hochzeiten geeigneten Programm finden Sie,
wenn Sie hier klicken: http://www.hochzeitslinks.de/hochzeitsmusik.htm
Die Einstimmung auf dieses Kapitel soll mittels einiger kontroverser
Zitate erfolgen, die auf vielen
Feiern immer wieder zu hören sind:
"Spielen Sie doch auch mal ´was für die reiferen Jahrgänge!"
-
"Haben Sie nichts aktuelles?"
"Die Musik ist so laut, man versteht sein eigenes Wort nicht mehr!"
- "Mehr Power !!!"
"Spielen Sie doch auch mal was zum Anschleichen!"
- "Etwas
flotter bitte!"
"Bitte nur 2 Tänze pro Tanzrunde, ich möchte ´rumkommen!"
- "Schon
wieder Pause!"
"Machen Sie doch ´mal ´ne Stimmungsrunde, daß alle hochkommen!"
- "Bitte keine Polonaise und so!"
Zusammengefasst läßt sich die Problematik der Musik-Programmabsprachen auf
folgenden Punkt bringen:
"Die Kunst, es jedem recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann!".
1) Wer soll die Verantwortung für das Musikprogramm übernehmen?
q Der Musiker entscheidet allein.
q Wünsche des Gastgebers werden berücksichtigt q auf jeden Fall q nach Einschätzung des Musikers
q Wünsche der Gäste werden berücksichtigt q auf jeden Fall q nach Einschätzung des Musikers
2) Wann soll die Musikanlage aufgebaut werden?
Es ist allgemein üblich, dass mit dem Erscheinen der ersten Gäste auch die Musik zu Spielen
beginnt.
In seltenen Fällen beginnt die
Musik auch erst q zum oder q nach dem Essen.
Dann gibt es für den Musiker bezüglich des Aufbaus 2 Möglichkeiten:
q Die Anlage ist mit dem Eintreffen der ersten Gäste aufgebaut. Danach
hat der Musiker bis zum
vereinbarten Spielbeginn
"Leerlaufzeit", deren eventuelle Berechnung beim Vertragsabschluss
besprochen werden muss.
q Die Anlage wird in Anwesenheit der Gäste aufgebaut. Dies mag zwar
einigen interessierten Gästen
ein erstaunt-bedauerndes "Sag mal,
wieviel Kisten schleppt der denn noch an?" entlocken, doch ist diese
Variante weder besonders feierlich (die Tische sind ja auch zurechtgerückt und
eingedeckt wenn die Gäste
kommen) noch lässt sie sich in allen Räumen aus platztechnischen Gründen
problemlos durchführen.
Auch in diesem Fall ist es möglich, dass Ihnen der Musiker einen Teil des für
die "Empfangsmusik"
entgangenen Honorars auf die folgenden Stundensätze aufschlägt.
Nun geht es einigen Gastgebern
nicht darum, Geld zu sparen. Sie sind vielmehr der Überzeugung,
dass Musik vor und während des Essens "als störend wird empfunden, da sie
mit Geräusch verbunden".
Dies lässt sich bei einer überhöhten Lautstärke bestätigen. Eine
angenehm-dezente Hintergrund-Musik
dagegen verbreitet eine festliche Atmosphäre, überbrückt gesprächsarme
Zeiten (z.B. während des Essens,
wenn ohne Musik nur das Schaben der Bestecke auf den Tellern zu hören wäre)
und bietet zusätzlichen
Gesprächsstoff: "War das Stück eben nicht aus dem Musical Cats
...?".
3) Welche Absprachen erfolgten bezüglich der Lautstärke und der Art der Empfangs- und Tischmusik?
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4) Wie ist die Versorgung des Musikers mit Speisen und Getränken
geregelt?
Es ist eine alte Sitte, dass die Kosten für die Speisen und Getränke
des Musikers vom Gastgeber
übernommen werden. Wenn nichts anderes abgesprochen ist, geht der Musiker davon
aus, dass er sich
- wie die anderen Gäste auch - seine Getränke beim Servicepersonal bestellt
oder beim Tresen abholt.
Bei einem Buffet bedient sich der Musiker in der Regel kurz bevor die ersten Gäste
"zur zweiten Runde
antreten". Bei einem Menü geht der Musiker - nach Absprache mit der Küche
- meist dann zu Tisch,
wenn für die Gäste das Dessert serviert wurde. In diesem Fall ist vorab zu klären,
ob für den Musiker das
komplette Menü oder z.B. nur der Hauptgang gereicht werden soll. Da es unter
den Musikern leider einige
wenige Kollegen gibt, die durch übermäßigen Alkoholkonsum unangenehm
auffallen, sollten Sie dieses
Thema bei dem Vertragsgespräch ruhig ansprechen, auch wenn es Ihnen eventuell
etwas peinlich vorkommt.
Jeder seriöse Musiker hat dafür Verständnis, wenn Sie nur die Kosten für
z.B. zwei Bier und einen
Verdauungsschnaps übernehmen und sich einen weiteren anmerk-lichen
Alkoholkonsum vertraglich
verbitten. Abhängig von den Räumlichkeiten sitzt der Musiker zum Essen nicht
bei den Gästen, sondern
üblicherweise an einem Extratisch. Diese Frage sollten Sie vor der Festlegung
der Sitzordnung auch mit
dem Wirt besprechen.
5) In welcher Form und nach welchem Titel erfolgt der Eröffnungstanz?
Zu dieser Frage sei auf die Ausführungen im Kapitel 7.1 verwiesen.
6) Aus wie
viel Tänzen sollen die einzelnen
Tanzrunden bestehen
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7) Wie lang sollen die Pausen sein?
ca.
__________ Minuten
8) Sollen die Pausen mit Hintergrundmusik unterlegt werden?
q ja q nein q gelegentlich
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9) Welche Titel, Interpreten, Stilrichtungen oder Zeitabschnitte werden
von den Gastgebern gewünscht?
(z.B.: Oldies
der 50er und 60er Jahre, Titel von Abba und den Beatles, auch die aktuellen
Disco-Hits ...)
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10) Welche Titel bzw. Stilrichtungen sind seitens der Gastgeber unerwünscht?
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11) Wie ist die Gesamtspieldauer des Musikers geregelt?
q Der Musiker spielt so
lange, wie der Gastgeber es wünscht.
q Der Musiker spielt
maximal bis:
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12) Wie erfolgt die Abrechnung?
Zeitpunkt: q im
voraus q zum Beginn der
Feier q am Ende der Feier
q innerhalb von ____
Tagen nach der Feier
Zahlungsart: q bar q
per Scheck q
per Banküberweisung
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